Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. WI-4/04, im 25 August 2004

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.WI-4/04
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer Wahlanfechtung als aussichtslos; rechtzeitige Einbringung der Anfechtung im eigenen Namen (des Zustellungsbevollmächtigten) aufgrund Fristversäumnis nicht mehr möglich

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. WI-4/04 im Verfassungsgerichtshof, im 25 August 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.08.2004

Geschäftszahl

WI-4/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung ei...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes