Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1749/02, im 23 Juni 2004

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 17241
Urteilsspruch-Nr.B1749/02
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung der eine sukzessive Gerichtszuständigkeit bei Verneinung eines Entschädigungsanspruches ausschließenden Bestimmung des Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes infolge Verlustes der - ursprünglich gegebenen - Beschwerdelegitimation; Kostenzuspruch

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Auszug


Beschluss Nr. B1749/02 im Verfassungsgerichtshof, im 23 Juni 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2004

Geschäftszahl

B1749/02

Sammlungsnummer

17241

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung der eine sukzessive Gerichtszuständigkeit bei Verneinung eines Entschädigungsanspruches ausschließenden Bestimmung des Bgld Naturschutz- und Landschaftspfle...

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