Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1749/02, im 23 Juni 2004
Einspruch-Nr. Nr. 17241
Urteilsspruch-Nr.B1749/02
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17241
Urteilsspruch-Nr.B1749/02
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung der eine sukzessive Gerichtszuständigkeit bei Verneinung eines Entschädigungsanspruches ausschließenden Bestimmung des Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes infolge Verlustes der - ursprünglich gegebenen - Beschwerdelegitimation; Kostenzuspruch
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Auszug
Beschluss Nr. B1749/02 im Verfassungsgerichtshof, im 23 Juni 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum23.06.2004GeschäftszahlB1749/02Sammlungsnummer17241LeitsatzZurückweisung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung der eine sukzessive Gerichtszuständigkeit bei Verneinung eines Entschädigungsanspruches ausschließenden Bestimmung des Bgld Naturschutz- und Landschaftspfle...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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