Zusammenfassung
Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde betreffend ein Elektrizitätswerk mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Steiermärkischen Gemeindeordnung hiefür zuständigen Gemeinderates
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Auszug
Beschluss Nr. B72/04 im Verfassungsgerichtshof, im 08 Juni 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum08.06.2004GeschäftszahlB72/04Sammlungsnummer******LeitsatzZurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde betreffend ein Elektrizitätswerk mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Steiermärkischen Gemeindeordnung hiefür zuständig...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
