Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B72/04, im 08 Juni 2004

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B72/04
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde betreffend ein Elektrizitätswerk mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Steiermärkischen Gemeindeordnung hiefür zuständigen Gemeinderates

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. B72/04 im Verfassungsgerichtshof, im 08 Juni 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.2004

Geschäftszahl

B72/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde betreffend ein Elektrizitätswerk mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Steiermärkischen Gemeindeordnung hiefür zuständig...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes