Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1506/03, im 24 Februar 2004

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 17128
Urteilsspruch-Nr.B1506/03
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Auszug


Beschluss Nr. B1506/03 im Verfassungsgerichtshof, im 24 Februar 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2004

Geschäftszahl

B1506/03

Sammlungsnummer

17128

Spruch

Den Anträgen wird keine Folge ge...

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