Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1664/03, im 29 Januar 2004

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B1664/03
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragstellerin; keine Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts durch die Kosten des in Aussicht genommenen Verfahrens

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Auszug


Beschluss Nr. B1664/03 im Verfassungsgerichtshof, im 29 Januar 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2004

Geschäftszahl

B1664/03

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