Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V106/03, im 04 Dezember 2003

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 17079
Urteilsspruch-Nr.V106/03
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes mangels Darlegung der aktuellen Betroffenheit der Antragstellerin; keine Bekundung konkreter Bauabsichten; bloßer Hinweis auf Beeinträchtigung der künftigen Bebaubarkeit nicht ausreichend

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Auszug


Beschluss Nr. V106/03 im Verfassungsgerichtshof, im 04 Dezember 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.2003

Geschäftszahl

V106/03

Sammlungsnummer

17079

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Fl...

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