Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V106/03, im 04 Dezember 2003
Einspruch-Nr. Nr. 17079
Urteilsspruch-Nr.V106/03
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17079
Urteilsspruch-Nr.V106/03
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes mangels Darlegung der aktuellen Betroffenheit der Antragstellerin; keine Bekundung konkreter Bauabsichten; bloßer Hinweis auf Beeinträchtigung der künftigen Bebaubarkeit nicht ausreichend
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Auszug
Beschluss Nr. V106/03 im Verfassungsgerichtshof, im 04 Dezember 2003
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum04.12.2003GeschäftszahlV106/03Sammlungsnummer17079LeitsatzZurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Fl...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes