Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. A4/01, im 11 Juni 2003

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 16874
Urteilsspruch-Nr.A4/01
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Stattgabe eines auf Zinsen eingeschränkten Klagebegehrens für einen zu Unrecht bezahlten und verspätet rückerstatteten Strafbetrag nach Aufhebung des Straferkenntnisses durch den Verwaltungsgerichtshof; Kostenzuspruch

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Auszug


Erkenntnis Nr. A4/01 im Verfassungsgerichtshof, im 11 Juni 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.2003

Geschäftszahl

A4/01

Sammlungsnummer

16874

Leitsatz

Stattgabe eines auf Zinsen eingeschränkten Klagebegehrens für einen zu Unrecht bezahlten und verspätet rückerstatteten Strafbetrag nach Aufhebung des Straferkenntnisses durch den Verwaltungsgerichtshof; Kostenzuspruch

Spruch

Die Stadt Wien ist schuldig, dem Kläger zu Handen seines Rechtsvertreters 4% ...

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