Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. A4/01, im 11 Juni 2003
Einspruch-Nr. Nr. 16874
Urteilsspruch-Nr.A4/01
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 16874
Urteilsspruch-Nr.A4/01
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Stattgabe eines auf Zinsen eingeschränkten Klagebegehrens für einen zu Unrecht bezahlten und verspätet rückerstatteten Strafbetrag nach Aufhebung des Straferkenntnisses durch den Verwaltungsgerichtshof; Kostenzuspruch
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Auszug
Erkenntnis Nr. A4/01 im Verfassungsgerichtshof, im 11 Juni 2003
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum11.06.2003GeschäftszahlA4/01Sammlungsnummer16874LeitsatzStattgabe eines auf Zinsen eingeschränkten Klagebegehrens für einen zu Unrecht bezahlten und verspätet rückerstatteten Strafbetrag nach Aufhebung des Straferkenntnisses durch den Verwaltungsgerichtshof; KostenzuspruchSpruchDie Stadt Wien ist schuldig, dem Kläger zu Handen seines Rechtsvertreters 4% ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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