Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B153/03, im 10 Juni 2003
Einspruch-Nr. Nr. 16864
Urteilsspruch-Nr.B153/03
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 16864
Urteilsspruch-Nr.B153/03
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen leichtfertiger Erstattung einer Strafanzeige gegen einen anderen Rechtsanwalt
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Auszug
Erkenntnis Nr. B153/03 im Verfassungsgerichtshof, im 10 Juni 2003
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum10.06.2003GeschäftszahlB153/03Sammlungsnummer16864LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen leichtfertiger Erstattung einer Strafanzeige gegen einen anderen RechtsanwaltSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen R...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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