Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B153/03, im 10 Juni 2003

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 16864
Urteilsspruch-Nr.B153/03
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen leichtfertiger Erstattung einer Strafanzeige gegen einen anderen Rechtsanwalt

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Auszug


Erkenntnis Nr. B153/03 im Verfassungsgerichtshof, im 10 Juni 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2003

Geschäftszahl

B153/03

Sammlungsnummer

16864

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen leichtfertiger Erstattung einer Strafanzeige gegen einen anderen Rechtsanwalt

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen R...

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