Auszug
Erkenntnis Nr. B1472/00 im Verfassungsgerichtshof, im 13 März 2003
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.03.2003GeschäftszahlB1472/00Sammlungsnummer******SpruchI. 1. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheids we...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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