Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B688/01, im 17 Juni 2002

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 16546
Urteilsspruch-Nr.B688/01
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Bedenken gegen den Übergang auf ein neues System bei der Entgeltfortzahlung durch Übertragung der Belastung der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung an den einzelnen Arbeitgeber infolge Wegfalls des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Träger der Krankenversicherung; keine Verletzung des Vertrauensschutzes; dreimonatige Übergangsfrist ausreichend

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Auszug


Erkenntnis Nr. B688/01 im Verfassungsgerichtshof, im 17 Juni 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.2002

Geschäftszahl

B688/01

Sammlungsnummer

16546

Leitsatz

Keine Bedenken gegen den Übergang auf ein neues System bei der Entgeltfortzahlung durch Übertragung der Belastung der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung an den einzelnen Arbeitgeber infolge Wegfalls des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Träger der Krankenversicherung; keine Verletzung des Vertrauensschutzes; dreimonatige Übergangsfrist ausreichend

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Die beschwerdeführende Gesellschaft, die einem bei ihr beschäftigten Dienstnehmer, der im Oktober 2000 durch sechs Tage hindurch krankheitshalber an der Leistung seiner Arbeit verhindert war, das Entgelt fortgezahlt hatte, beantragte daraufhin die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen gemäß §...

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