Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B688/01, im 17 Juni 2002
Einspruch-Nr. Nr. 16546
Urteilsspruch-Nr.B688/01
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 16546
Urteilsspruch-Nr.B688/01
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Bedenken gegen den Übergang auf ein neues System bei der Entgeltfortzahlung durch Übertragung der Belastung der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung an den einzelnen Arbeitgeber infolge Wegfalls des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Träger der Krankenversicherung; keine Verletzung des Vertrauensschutzes; dreimonatige Übergangsfrist ausreichend
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Auszug
Erkenntnis Nr. B688/01 im Verfassungsgerichtshof, im 17 Juni 2002
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum17.06.2002GeschäftszahlB688/01Sammlungsnummer16546LeitsatzKeine Bedenken gegen den Ãbergang auf ein neues System bei der Entgeltfortzahlung durch Ãbertragung der Belastung der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung an den einzelnen Arbeitgeber infolge Wegfalls des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Träger der Krankenversicherung; keine Verletzung des Vertrauensschutzes; dreimonatige Ãbergangsfrist ausreichendSpruchDie beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.      1. Die beschwerdeführende Gesellschaft, die einem bei ihr beschäftigten Dienstnehmer, der im Oktober 2000 durch sechs Tage hindurch krankheitshalber an der Leistung seiner Arbeit verhindert war, das Entgelt fortgezahlt hatte, beantragte daraufhin die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen gemäà §...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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