Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1147/01, im 17 April 2002

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B1147/01
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags hinsichtlich Befreiung von der Entrichtung der Eingabengebühr wegen verspäteter Einbringung

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Auszug


Beschluss Nr. B1147/01 im Verfassungsgerichtshof, im 17 April 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.2002

Geschäftszahl

B1147/01

Sammlungsnummer

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Leitsatz

Zurückweisung eines Verfahrensh...

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