Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B14/02 ua, im 25 Februar 2002

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 16419
Urteilsspruch-Nr.B14/02 ua
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung der Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wegen Fristversäumnis

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Auszug


Beschluss Nr. B14/02 ua im Verfassungsgerichtshof, im 25 Februar 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2002

Geschäftszahl

B14/02 ua

Sammlungsnummer

16419

Leitsatz

Zurückweisung der Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Abtretung der Beschwerde an den ...

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