Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B14/02 ua, im 25 Februar 2002
Einspruch-Nr. Nr. 16419
Urteilsspruch-Nr.B14/02 ua
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 16419
Urteilsspruch-Nr.B14/02 ua
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung der Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wegen Fristversäumnis
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Auszug
Beschluss Nr. B14/02 ua im Verfassungsgerichtshof, im 25 Februar 2002
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.02.2002GeschäftszahlB14/02 uaSammlungsnummer16419LeitsatzZurückweisung der Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Abtretung der Beschwerde an den ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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