Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1796/00, im 27 November 2001
Einspruch-Nr. Nr. 16349
Urteilsspruch-Nr.B1796/00
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 16349
Urteilsspruch-Nr.B1796/00
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrages infolge Vorliegen eines bloß minderen Versehens einer Kanzleimitarbeiterin bei Bearbeitung einer Reihe gleichgelagerter Fälle
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Auszug
Beschluss Nr. B1796/00 im Verfassungsgerichtshof, im 27 November 2001
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.11.2001GeschäftszahlB1796/00Sammlungsnummer16349LeitsatzStattgabe eines Wiedereinsetzungsantrages infolge Vorliegen eines bloß minderen Versehens e...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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