Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1410/00, im 24 September 2001
Einspruch-Nr. Nr. 16252
Urteilsspruch-Nr.B1410/00
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 16252
Urteilsspruch-Nr.B1410/00
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine willkürliche Zurückweisung der Berufung gegen die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall mangels Legitimation
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1410/00 im Verfassungsgerichtshof, im 24 September 2001
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum24.09.2001GeschäftszahlB1410/00Sammlungsnummer16252LeitsatzKeine willkürliche Zurückweisung der Berufung gegen die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall mang...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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