Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1450/99 - B613/00, im 27 November 2000
Einspruch-Nr. Nr. 15991
Urteilsspruch-Nr.B1450/99 - B613/00
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 15991
Urteilsspruch-Nr.B1450/99 - B613/00
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines Antrags auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; ausreichende Bescheidbegründung; keine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzesanwendung; ausreichende Wahrung des Anscheins der Unabhängigkeit des entscheidenden Vergabekontrollsenates
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1450/99 - B613/00 im Verfassungsgerichtshof, im 27 November 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.11.2000GeschäftszahlB1450/99 - B613/00Sammlungsnummer15991LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines Antrags auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; ausreichende Bescheidbegründung; keine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzesanwendung; ausreichende Wahrung des Anscheins der Unabhängigkeit des entscheidenden VergabekontrollsenatesSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntsche...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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