Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B398/99, im 26 September 2000
Einspruch-Nr. Nr. 15918
Urteilsspruch-Nr.B398/99
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 15918
Urteilsspruch-Nr.B398/99
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung der Beschwerde gegen die der beteiligten Partei erteilte Bewilligung zur Vornahme von Vorarbeiten für die Errichtung einer elektrischen Leitungsanlage nach dem StarkstromwegeG 1968 mangels Bescheidqualität des angefochtenen Verwaltungsaktes; Wirkung der Bewilligung gegenüber den zur Duldung der Vorarbeiten verpflichteten Grundeigentümern als Verordnung
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Auszug
Beschluss Nr. B398/99 im Verfassungsgerichtshof, im 26 September 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.2000GeschäftszahlB398/99Sammlungsnummer15918LeitsatzZurückweisung der Beschwerde gegen die der beteiligten Partei erteilte Bewilligung zur Vornahme von Vorarbeiten für die Errichtung einer elektrischen Leitungsanlage nach dem StarkstromwegeG 1968 mangels Bescheidqualität des angefochtenen Verwaltungsaktes; Wirkung der Bewilligung gege...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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