Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B703/00, im 28 Juni 2000

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 15876
Urteilsspruch-Nr.B703/00
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde gegen den Beschluß auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens über einen Rechtsanwalt; Einleitungsbeschluß bloße Verfahrensanordnung (mit Judikaturhinweisen)

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Auszug


Beschluss Nr. B703/00 im Verfassungsgerichtshof, im 28 Juni 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2000

Geschäftszahl

B703/00

Sammlungsnummer

15876

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