Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V1/00, im 21 Juni 2000
Einspruch-Nr. Nr. 15852
Urteilsspruch-Nr.V1/00
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 15852
Urteilsspruch-Nr.V1/00
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Bausperrenverordnung mangels Legitimation zur Anfechtung auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes infolge bereits erfolgter Aufhebung der bekämpften Verordnung durch den Gemeinderat
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Auszug
Beschluss Nr. V1/00 im Verfassungsgerichtshof, im 21 Juni 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum21.06.2000GeschäftszahlV1/00SammlungsnummerSiehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von