Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V1/00, im 21 Juni 2000

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 15852
Urteilsspruch-Nr.V1/00
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Bausperrenverordnung mangels Legitimation zur Anfechtung auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes infolge bereits erfolgter Aufhebung der bekämpften Verordnung durch den Gemeinderat

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Auszug


Beschluss Nr. V1/00 im Verfassungsgerichtshof, im 21 Juni 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2000

Geschäftszahl

V1/00

Sammlungsnummer

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