Zusammenfassung
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Verspätungsvorhalt des Unabhängigen Bundesasylsenates als offenbar aussichtslos; Verspätungsvorhalt kein letztinstanzlicher Berufungsbescheid
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Auszug
Beschluss Nr. B862/00 im Verfassungsgerichtshof, im 31 Mai 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum31.05.2000...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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