Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G130/99 ua, im 06 März 2000

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 15746
Urteilsspruch-Nr.G130/99 ua
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung der Einbeziehung der Steinmetze und Parkettleger in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG wegen zumutbaren Verwaltungsrechtsweges

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Auszug


Beschluss Nr. G130/99 ua im Verfassungsgerichtshof, im 06 März 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.2000

Geschäftszahl

G130/99 ua

Sammlungsnummer

15746

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