Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G130/99 ua, im 06 März 2000
Einspruch-Nr. Nr. 15746
Urteilsspruch-Nr.G130/99 ua
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 15746
Urteilsspruch-Nr.G130/99 ua
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung der Einbeziehung der Steinmetze und Parkettleger in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG wegen zumutbaren Verwaltungsrechtsweges
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Auszug
Beschluss Nr. G130/99 ua im Verfassungsgerichtshof, im 06 März 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.03.2000GeschäftszahlG130/99 uaSammlungsnummer15746Leitsa...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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