Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B474/98, im 16 Dezember 1999

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 15699
Urteilsspruch-Nr.B474/98
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine willkürliche Abweisung eines Feststellungsbegehrens durch die Landesberufungskommission betreffend das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Einzelvertrages über die Berücksichtigung von Sachverständigengutachten in allen anhängigen und künftigen Verfahren wegen Streitigkeiten über Arzthonorare (Schiedsgutachtervertrag) mangels eines rechtlichen Interesses

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Auszug


Erkenntnis Nr. B474/98 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Dezember 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1999

Geschäftszahl

B474/98

Sammlungsnummer

15699

Leitsatz

Keine willkürliche Abweisung eines Feststellungsbegehrens durch die Landesberufungskommission betreffend das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Einzelvertrages über die Berücksichtigung von Sachverständigengutachten in allen anhängigen und künftigen Verfahren wegen Streitigkeiten über Arzthonorare (Schiedsgutachtervertrag) mangels eines rechtlichen Interesses

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1....

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