Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G95/99, im 16 Oktober 1999

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.G95/99
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung einer als Individualantrag zu qualifizierenden Eingabe auf Aufhebung einer Bestimmung des Strafgesetzbuches wegen Zumutbarkeit des (straf)gerichtlichen Umwegs; Zurückweisung einer Eingabe gegen den Entzug der Lenkerberechtigung mangels Instanzenzugserschöpfung

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Auszug


Beschluss Nr. G95/99 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Oktober 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1999

Geschäftszahl

G95/99

Sammlungsnummer

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Leitsatz

Zurückweisung einer als Individualantrag zu qualifizierenden Eingabe auf Aufh...

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