Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B596/99, im 14 Oktober 1999

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 15629
Urteilsspruch-Nr.B596/99
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Beschwerde eines Betriebsrates betreffend einen Sozialplan und Kündigungen aus Anlaß einer Betriebseinschränkung durch die Schlichtungsstelle; Zuständigkeit der Schlichtungsstelle gegeben mangels Regelung dieser Angelegenheit im Kollektivvertrag oder in der Satzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B596/99 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Oktober 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1999

Geschäftszahl

B596/99

Sammlungsnummer

15629

Leitsatz

Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Beschwerde eines Betriebsrates betreffend einen Sozialplan und Kündigungen aus Anlaß einer Betriebseinschränkung durch die Schlichtungsstelle; Zuständigkeit der Schlichtungsstelle gegeben m...

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