Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1115/99, im 06 Oktober 1999
Einspruch-Nr. Nr. 15598
Urteilsspruch-Nr.B1115/99
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 15598
Urteilsspruch-Nr.B1115/99
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung von bei einer Pensionskassen AG verbrachten Dienstzeiten für die zwingend vorgeschriebene Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Bedenken gegen §2 RAO
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1115/99 im Verfassungsgerichtshof, im 06 Oktober 1999
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.10.1999GeschäftszahlB1115/99Sammlungsnummer15598LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung von bei einer Pensionskassen AG verbrachten Dienstzeiten für die zwingend vorgeschriebene Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Bedenken gegen §2 RAOSpruchDer Beschwerdeführer ist...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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