Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B4743/96, im 10 März 1999

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B4743/96
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Ablehnung der Beschwerde im Anlaßfall nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §113 Abs2c Nö BauO 1976, LGBl 8200-13, mit E v 10.03.99, G232/98.

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Auszug


Beschluss Nr. B4743/96 im Verfassungsgerichtshof, im 10 März 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1999...

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