Zusammenfassung
Ablehnung der Beschwerde im Anlaßfall nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §113 Abs2c Nö BauO 1976, LGBl 8200-13, mit E v 10.03.99, G232/98.
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Auszug
Beschluss Nr. B4743/96 im Verfassungsgerichtshof, im 10 März 1999
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum10.03.1999...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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