Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B2896/96, im 16 Juni 1998

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 15188
Urteilsspruch-Nr.B2896/96
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Bedenken gegen die Widmung "Bauland - gemischtes Baugebiet" in einem Flächenwidmungsplan; Verletzung im Gleichheitsrecht mangels Eingehen der belangten Behörde auf die vom Beschwerdeführer als Anrainer und Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage erhobenen Einwendungen gegen eine heranrückende Wohnbebauung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2896/96 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Juni 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1998

Geschäftszahl

B2896/96

Sammlungsnummer

15188

Leitsatz

Keine Bedenken gegen die Widmung "Bauland - gemischtes Baugebiet" in einem Flächenwidmungsplan; Verletzung im Gleichheitsrecht mangels Eingehen der belangten Behörde auf die vom Beschwerdeführer als Anrainer und Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage erhobenen Einwendungen gegen eine heranrückende Wohnbebauung

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schu...

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