Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B2896/96, im 16 Juni 1998
Einspruch-Nr. Nr. 15188
Urteilsspruch-Nr.B2896/96
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 15188
Urteilsspruch-Nr.B2896/96
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Bedenken gegen die Widmung "Bauland - gemischtes Baugebiet" in einem Flächenwidmungsplan; Verletzung im Gleichheitsrecht mangels Eingehen der belangten Behörde auf die vom Beschwerdeführer als Anrainer und Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage erhobenen Einwendungen gegen eine heranrückende Wohnbebauung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B2896/96 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Juni 1998
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.06.1998GeschäftszahlB2896/96Sammlungsnummer15188LeitsatzKeine Bedenken gegen die Widmung "Bauland - gemischtes Baugebiet" in einem Flächenwidmungsplan; Verletzung im Gleichheitsrecht mangels Eingehen der belangten Behörde auf die vom Beschwerdeführer als Anrainer und Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage erhobenen Einwendungen gegen eine heranrückende WohnbebauungSpruchDie Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.Das Land Kärnten ist schu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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BETRIFFT
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