Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B194/98, im 27 Februar 1998

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B194/98
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebnahme von Regional- bzw Lokalradio

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Auszug


Beschluss Nr. B194/98 im Verfassungsgerichtshof, im 27 Februar 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1998

Geschäftszahl

B194/98

Sammlungsnummer

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Leitsatz

Keine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebnahme von Regional- bzw Lokalrad...

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