Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1866/97,B1867/97,B1868/97, im 10 Dezember 1997
Einspruch-Nr. Nr. 15051
Urteilsspruch-Nr.B1866/97,B1867/97,B1868/97
Angeklagte:02/03/2009
Einspruch-Nr. Nr. 15051
Urteilsspruch-Nr.B1866/97,B1867/97,B1868/97
Angeklagte:02/03/2009
Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die Versagung von Aufenthaltsbewilligungen durch ausschließliches Abstellen auf den nicht ausreichend gesicherten Lebensunterhalt der Familie und mangels einer für Inländer ortsüblichen Unterkunft; keine im Sinne der Menschenrechtskonvention erforderliche Interessenabwägung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1866/97,B1867/97,B1868/97 im Verfassungsgerichtshof, im 10 Dezember 1997
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum10.12.1997GeschäftszahlB1866/97,B1867/97,B1868/97Sammlungsnummer15051LeitsatzVerletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die Versagung von Aufenthaltsbewilligungen du...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes