Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B3227/95, im 10 Oktober 1997
Einspruch-Nr. Nr. 14975
Urteilsspruch-Nr.B3227/95
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 14975
Urteilsspruch-Nr.B3227/95
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Vorschreibung von Ankündigungsabgabe für Werbesendungen; kein Verstoß gegen den Anwendungsvorrang des EG-Rechts; kein Widerspruch zum freien Beschlußrecht der Gemeinde
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Auszug
Erkenntnis Nr. B3227/95 im Verfassungsgerichtshof, im 10 Oktober 1997
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum10.10.1997GeschäftszahlB3227/95Sammlungsnummer14975LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Vorschreibung von Ankündigungsabgabe für Werbesendungen; kein Verstoà gegen den Anwendungsvorrang des EG-Rechts; kein Widerspruch zum freien BeschluÃrecht der GemeindeSpruchDie beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch w...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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