Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B3227/95, im 10 Oktober 1997

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 14975
Urteilsspruch-Nr.B3227/95
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Vorschreibung von Ankündigungsabgabe für Werbesendungen; kein Verstoß gegen den Anwendungsvorrang des EG-Rechts; kein Widerspruch zum freien Beschlußrecht der Gemeinde

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Auszug


Erkenntnis Nr. B3227/95 im Verfassungsgerichtshof, im 10 Oktober 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1997

Geschäftszahl

B3227/95

Sammlungsnummer

14975

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Vorschreibung von Ankündigungsabgabe für Werbesendungen; kein Verstoß gegen den Anwendungsvorrang des EG-Rechts; kein Widerspruch zum freien Beschlußrecht der Gemeinde

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch w...

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