Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B581/97, im 16 Juni 1997

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 14857
Urteilsspruch-Nr.B581/97
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung der Landesberufungskommission für das Land Salzburg

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Auszug


Beschluss Nr. B581/97 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Juni 1997

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1997

Geschäftszahl

B581/97

Sammlungsnummer

14857

Leit...

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