Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B4716/96, im 11 Dezember 1996
Einspruch-Nr. Nr. 14707
Urteilsspruch-Nr.B4716/96
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 14707
Urteilsspruch-Nr.B4716/96
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; keine unmittelbare Beeinflussung der Rechtsstellung der antragstellenden Gesellschafterin einer offenen Erwerbsgesellschaft durch den zur Anfechtung vorgesehenen Berufungsbescheid betreffend die Frage des Erwerbs eines Grundstücks durch die Gesellschaft
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Auszug
Beschluss Nr. B4716/96 im Verfassungsgerichtshof, im 11 Dezember 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum11.12.1996GeschäftszahlB4716/96Sammlungsnummer14707LeitsatzAbweisung eines Verfah...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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