Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Versäumung der im AufenthaltsG normierten Frist von vier Wochen vor Ablauf der gültigen Bewilligung zur Stellung von Verlängerungsanträgen; Unterlassung der im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation trotz imperativer Anordnung im Gesetz gebotenen Interessenabwägung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1897/95 im Verfassungsgerichtshof, im 26 Juni 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.06.1996GeschäftszahlB1897/95Sammlungsnummer******LeitsatzVerletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisun...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
