Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1897/95, im 26 Juni 1996

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B1897/95
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Versäumung der im AufenthaltsG normierten Frist von vier Wochen vor Ablauf der gültigen Bewilligung zur Stellung von Verlängerungsanträgen; Unterlassung der im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation trotz imperativer Anordnung im Gesetz gebotenen Interessenabwägung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1897/95 im Verfassungsgerichtshof, im 26 Juni 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

B1897/95

Sammlungsnummer

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Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisun...

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