Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G1351/95, im 13 März 1996
Einspruch-Nr. Nr. 14471
Urteilsspruch-Nr.G1351/95
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 14471
Urteilsspruch-Nr.G1351/95
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Namensrechts über die Namensänderung Minderjähriger hinsichtlich der Rechte des nicht sorgeberechtigten Elternteils mangels Legitimation; Antrag auf Zustellung des Zustimmungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft zumutbar
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Auszug
Beschluss Nr. G1351/95 im Verfassungsgerichtshof, im 13 März 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.03.1996GeschäftszahlG1351/95Sammlungsnummer14471LeitsatzZurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Namensrechts über die Namensänderung Minderjähriger hinsichtlich der Rechte des nicht sorgeberechtigten Elternt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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