Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. A16/95, im 06 März 1996

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 14455
Urteilsspruch-Nr.A16/95
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Abweisung einer Klage der Marktgemeinde Velden gegen das Land Kärnten auf Bezahlung von zu wenig überwiesenen Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben, nämlich an Grunderwerbsteuer und Bodenwertabgabe für die Jahre 1993 bis 1995 gemäß dem FAG 1993; Verteilung der Ertragsanteile auf die einzelnen Gemeinden des Landes nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel, nicht nach dem örtlichen Aufkommen zu berechnen

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Auszug


Erkenntnis Nr. A16/95 im Verfassungsgerichtshof, im 06 März 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1996

Geschäftszahl

A16/95

Sammlungsnummer

14455

Leitsatz

Abweisung einer Klage der Marktgemeinde Velden gegen das Land Kärnten auf Bezahlung von zu wenig überwiesenen Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben, nämlich an Grunderwerbsteuer und Bodenwertabgabe für die Jahre 1993 bis 1995 gemäß dem FAG 1993; Verteilung der Ertragsanteile auf die einzelnen Gemeinden des Landes nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel, nicht nach dem örtlichen Aufkommen zu berechnen

Spruch

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