Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. A16/95, im 06 März 1996
Einspruch-Nr. Nr. 14455
Urteilsspruch-Nr.A16/95
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 14455
Urteilsspruch-Nr.A16/95
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Abweisung einer Klage der Marktgemeinde Velden gegen das Land Kärnten auf Bezahlung von zu wenig überwiesenen Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben, nämlich an Grunderwerbsteuer und Bodenwertabgabe für die Jahre 1993 bis 1995 gemäß dem FAG 1993; Verteilung der Ertragsanteile auf die einzelnen Gemeinden des Landes nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel, nicht nach dem örtlichen Aufkommen zu berechnen
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Auszug
Erkenntnis Nr. A16/95 im Verfassungsgerichtshof, im 06 März 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.03.1996GeschäftszahlA16/95Sammlungsnummer14455LeitsatzAbweisung einer Klage der Marktgemeinde Velden gegen das Land Kärnten auf Bezahlung von zu wenig überwiesenen Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben, nämlich an Grunderwerbsteuer und Bodenwertabgabe für die Jahre 1993 bis 1995 gemäà dem FAG 1993; Verteilung der Ertragsanteile auf die einzelnen Gemeinden des Landes nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel, nicht nach dem örtlichen Aufkommen zu berechnenSpruchSiehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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