Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B2055/94, im 26 September 1995

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 14233
Urteilsspruch-Nr.B2055/94
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen unsachlicher Äußerungen gegenüber der Verhandlungsrichterin; vertretbare Annahme der Überschreitung des Schutzumfangs der Meinungsäußerungsfreiheit durch das gesetzte Verhalten

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B2055/94 im Verfassungsgerichtshof, im 26 September 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1995

Geschäftszahl

B2055/94

Sammlungsnummer

14233

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen unsachlicher Äußerungen gegenüber der Verhandlungsrichterin; vertretbare Annahme der Überschreitung des Schutzumfangs der Meinungsäußerungsfreiheit durch das gesetzte Verhalten

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen