Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B2055/94, im 26 September 1995
Einspruch-Nr. Nr. 14233
Urteilsspruch-Nr.B2055/94
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 14233
Urteilsspruch-Nr.B2055/94
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen unsachlicher Äußerungen gegenüber der Verhandlungsrichterin; vertretbare Annahme der Überschreitung des Schutzumfangs der Meinungsäußerungsfreiheit durch das gesetzte Verhalten
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Auszug
Erkenntnis Nr. B2055/94 im Verfassungsgerichtshof, im 26 September 1995
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1995GeschäftszahlB2055/94Sammlungsnummer14233LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen unsachlicher ÃuÃerungen gegenüber der Verhandlungsrichterin; vertretbare Annahme der Ãberschreitung des Schutzumfangs der MeinungsäuÃerungsfreiheit durch das gesetzte VerhaltenSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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