Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1224/94, im 25 September 1995
Einspruch-Nr. Nr. 14212
Urteilsspruch-Nr.B1224/94
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 14212
Urteilsspruch-Nr.B1224/94
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Gleichheitsbedenken gegen die in der BeitragsO 1994 der Rechtsanwaltskammer für Wien enthaltene Regelung über die Verpflichtung zur Entrichtung eines Zuschlags zur Kanzleiabgabe für die am Beginn eines Quartals bei einem Rechtsanwalt beschäftigten Rechtsanwaltsanwärter
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1224/94 im Verfassungsgerichtshof, im 25 September 1995
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.09.1995GeschäftszahlB1224/94Sammlungsnummer14212LeitsatzKeine Gleichheitsbedenken gegen die in der BeitragsO 1994 der Rechtsanwaltskammer für Wien enthaltene Regelung über die Verpflichtung zur Entrichtung eines ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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