Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G241/93, im 16 Dezember 1994
Einspruch-Nr. Nr. 13998
Urteilsspruch-Nr.G241/93
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 13998
Urteilsspruch-Nr.G241/93
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Festlegung der deutschen Sprache als Geschäftssprache der Landwirtschaftskammer mangels Legitimation; kein subjektives Recht auf Gebrauch einer bestimmten Amtssprache im Rahmen der Erbringung privatwirtschaftlicher Serviceleistungen
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Auszug
Beschluss Nr. G241/93 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Dezember 1994
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.12.1994GeschäftszahlG241/93Sammlungsnummer13998LeitsatzZurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Festlegung der deutschen Sprache als Geschäftssprache der Landwirtschaft...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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