Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G241/93, im 16 Dezember 1994

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 13998
Urteilsspruch-Nr.G241/93
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Festlegung der deutschen Sprache als Geschäftssprache der Landwirtschaftskammer mangels Legitimation; kein subjektives Recht auf Gebrauch einer bestimmten Amtssprache im Rahmen der Erbringung privatwirtschaftlicher Serviceleistungen

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. G241/93 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Dezember 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1994

Geschäftszahl

G241/93

Sammlungsnummer

13998

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Festlegung der deutschen Sprache als Geschäftssprache der Landwirtschaft...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes