Zusammenfassung
Verletzung in den Rechten, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, sowie nicht zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet zu werden, durch die Abweisung der Schubhaftbeschwerde eines Kosovo-Albaners hinsichtlich seiner Abschiebung in die Republik Jugoslawien; unzureichende Prüfung der vom Beschwerdeführer behaupteten Gründe für das Bestehen eines Refoulement-Verbotes bezüglich der Todesstrafe für Wehrdienstverweigerer
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Auszug
Erkenntnis Nr. B347/94 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Dezember 1994
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.12.1994GeschäftszahlB347/94Sammlungsnummer******LeitsatzVerletzung in den Rechten, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, sowie nicht zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet zu werden, durch die Abweisung der Schubhaftbeschwerde eines Kosovo-Albaners hinsichtlich seiner Abschiebung in die Republik Jugoslawien; unzureichende Prüfung der vom Beschwerdeführer behaupteten Gründe für das Bestehen eines Refoulement-Verbotes bezüglich der Todesstrafe für WehrdienstverweigererSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nicht der Folter oder un...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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