Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B347/94, im 16 Dezember 1994

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B347/94
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Verletzung in den Rechten, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, sowie nicht zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet zu werden, durch die Abweisung der Schubhaftbeschwerde eines Kosovo-Albaners hinsichtlich seiner Abschiebung in die Republik Jugoslawien; unzureichende Prüfung der vom Beschwerdeführer behaupteten Gründe für das Bestehen eines Refoulement-Verbotes bezüglich der Todesstrafe für Wehrdienstverweigerer

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Auszug


Erkenntnis Nr. B347/94 im Verfassungsgerichtshof, im 16 Dezember 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1994

Geschäftszahl

B347/94

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung in den Rechten, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, sowie nicht zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet zu werden, durch die Abweisung der Schubhaftbeschwerde eines Kosovo-Albaners hinsichtlich seiner Abschiebung in die Republik Jugoslawien; unzureichende Prüfung der vom Beschwerdeführer behaupteten Gründe für das Bestehen eines Refoulement-Verbotes bezüglich der Todesstrafe für Wehrdienstverweigerer

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nicht der Folter oder un...

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