Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1609/93, im 15 Dezember 1994

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 13986
Urteilsspruch-Nr.B1609/93
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Gesetzwidrigkeit eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Festlegung eines Aufschließungsgebietes ohne Festsetzung einer zeitlichen Reihenfolge der Aufschließung bzw ohne Festsetzung der Bedingungen für eine Freigabe der Bebauung gemäß dem Nö ROG 1968; kein Widerspruch der Freigabeverordnung zu Bestimmungen der Nö BauO; keine Gleichheitswidrigkeit einer Bestimmung der Nö BauO für Baulandbereiche ohne Bebauungsplan im Hinblick auf den Rechtsanspruch der Anrainer auf Einhaltung dieser Vorschrift

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B1609/93 im Verfassungsgerichtshof, im 15 Dezember 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Geschäftszahl

B1609/93

Sammlungsnummer

13986

Leitsatz

Keine Gesetzwidrigkeit eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Festlegung eines Aufschließungsgebietes ohne Festsetzung einer zeitlichen Reihenfolge der Aufschließung bzw ohne Festsetzung der Bedingungen für eine Freigabe der Bebauung gemäß dem Nö ROG 1968;

kein Widerspruch der Freigabeverordnung zu Bestimmungen der Nö BauO;

keine Gleichheitswidrigkeit einer Bestimmung der Nö BauO für Baulandbereiche ohne Bebauungsplan im Hinblick auf den Rechtsanspruch der Anrainer auf Einhaltung dieser Vorschrift

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtsh...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen