Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G150/93, im 11 Oktober 1993
Einspruch-Nr. Nr. 13569
Urteilsspruch-Nr.G150/93
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 13569
Urteilsspruch-Nr.G150/93
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §26 StudFG 1992.
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Auszug
Beschluss Nr. G150/93 im Verfassungsgerichtshof, im 11 Oktober 1993
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum11.10.1993GeschäftszahlG150/93Sammlungsnummer13569LeitsatzZurückweisung des Individ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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