Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B723/92, im 14 Juni 1993
Einspruch-Nr. Nr. 13416
Urteilsspruch-Nr.B723/92
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 13416
Urteilsspruch-Nr.B723/92
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Ausländergrunderwerb wegen Überfremdung mangels jeglicher Auseinandersetzung mit dem Parteivorbringen hinsichtlich der Frage des Vorliegens der Voraussetzung für eine ausnahmsweise Erteilung der Zustimmung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B723/92 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Juni 1993
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.06.1993GeschäftszahlB723/92Sammlungsnummer13416LeitsatzVerletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Ausländergrunderwerb wegen Ãberfremdung mangels jeglicher Auseinandersetzung mit dem Parteivorbringen hinsichtlich der Frage des Vorliegens der Voraussetzung für eine ausnahmsweise Erteilung der ZustimmungSpruchDie Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Das Land Salzburg ist schuldi...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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