Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B723/92, im 14 Juni 1993

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 13416
Urteilsspruch-Nr.B723/92
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Ausländergrunderwerb wegen Überfremdung mangels jeglicher Auseinandersetzung mit dem Parteivorbringen hinsichtlich der Frage des Vorliegens der Voraussetzung für eine ausnahmsweise Erteilung der Zustimmung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B723/92 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Juni 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1993

Geschäftszahl

B723/92

Sammlungsnummer

13416

Leitsatz

Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Ausländergrunderwerb wegen Überfremdung mangels jeglicher Auseinandersetzung mit dem Parteivorbringen hinsichtlich der Frage des Vorliegens der Voraussetzung für eine ausnahmsweise Erteilung der Zustimmung

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldi...

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