Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G135/92, im 22 März 1993

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 13394
Urteilsspruch-Nr.G135/92
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Ausnahmebestimmung von der Steuerpflicht nach dem MineralölsteuerG 1981 bzw einer Bestimmung über die Voraussetzung für die Bewilligung zur steuerfreien Aufnahme von Mineralöl wegen Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges

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Auszug


Beschluss Nr. G135/92 im Verfassungsgerichtshof, im 22 März 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1993

Geschäftszahl

G135/92

Sammlungsnummer

13394

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Ausnahmebestimmung von der Steuerpflicht nach dem MineralölsteuerG 1981 bzw einer Bestimmung über die Voraussetzung für die Bewilligung zur steuerfreien Aufnahme von Mineralöl wegen Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges

Spruch

Der Antrag wird zurückgewi...

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