Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. G135/92, im 22 März 1993
Einspruch-Nr. Nr. 13394
Urteilsspruch-Nr.G135/92
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 13394
Urteilsspruch-Nr.G135/92
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Ausnahmebestimmung von der Steuerpflicht nach dem MineralölsteuerG 1981 bzw einer Bestimmung über die Voraussetzung für die Bewilligung zur steuerfreien Aufnahme von Mineralöl wegen Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges
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Auszug
Beschluss Nr. G135/92 im Verfassungsgerichtshof, im 22 März 1993
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum22.03.1993GeschäftszahlG135/92Sammlungsnummer13394LeitsatzZurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Ausnahmebestimmung von der Steuerpflicht nach dem MineralölsteuerG 1981 bzw einer Bestimmung über die Voraussetzung für die Bewilligung zur steuerfreien Aufnahme von Mineralöl wegen Zumutbarkeit der Beschreitung des VerwaltungsrechtswegesSpruchDer Antrag wird zurückgewi...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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