Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B88/93, im 22 März 1993
Einspruch-Nr. Nr. 13390
Urteilsspruch-Nr.B88/93
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 13390
Urteilsspruch-Nr.B88/93
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation; Bevollmächtigung des einschreitenden Rechtsanwaltes nicht durch das satzungsgemäß befugte Organ des beschwerdeführenden Vereins
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Auszug
Beschluss Nr. B88/93 im Verfassungsgerichtshof, im 22 März 1993
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum22.03.1993GeschäftszahlB88/93Sammlungsnummer13390LeitsatzZurückweisung der Beschwerde mangels ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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