Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B88/93, im 22 März 1993

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 13390
Urteilsspruch-Nr.B88/93
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation; Bevollmächtigung des einschreitenden Rechtsanwaltes nicht durch das satzungsgemäß befugte Organ des beschwerdeführenden Vereins

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Auszug


Beschluss Nr. B88/93 im Verfassungsgerichtshof, im 22 März 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1993

Geschäftszahl

B88/93

Sammlungsnummer

13390

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde mangels ...

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