Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1260/91, im 28 September 1992

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 13147
Urteilsspruch-Nr.B1260/91
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Entscheidung über die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Liegenschaftserwerbes eines nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstückes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1260/91 im Verfassungsgerichtshof, im 28 September 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1992

Geschäftszahl

B1260/91

Sammlungsnummer

13147

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Entscheidung über die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Liegenschaftserwerbes eines nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstückes

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Mit Kaufvertrag vom 15. Jänner 1990 erwarb R S von J S einen ideellen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 96 KG Scharnitz, bestehend aus dem Grundstück Nr. 746 im Ausmaß von 16117 m2 und dem Grundstück Nr. 747 im Ausmaß von 7395 m2.

2.1. Mit Bescheid der Grundve...

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