Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1260/91, im 28 September 1992
Einspruch-Nr. Nr. 13147
Urteilsspruch-Nr.B1260/91
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 13147
Urteilsspruch-Nr.B1260/91
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Entscheidung über die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Liegenschaftserwerbes eines nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstückes
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B1260/91 im Verfassungsgerichtshof, im 28 September 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.09.1992GeschäftszahlB1260/91Sammlungsnummer13147LeitsatzVerletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Entscheidung über die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Liegenschaftserwerbes eines nicht landwirtschaftlich genutzten GrundstückesSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.Der Bescheid wird daher aufgehoben.Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.BegründungEntscheidungsgründe:1. Mit Kaufvertrag vom 15. Jänner 1990 erwarb R S von J S einen ideellen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 96 KG Scharnitz, bestehend aus dem Grundstück Nr. 746 im Ausmaß von 16117 m2 und dem Grundstück Nr. 747 im Ausmaß von 7395 m2.2.1. Mit Bescheid der Grundve...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von