Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B542/91, im 25 Juni 1992
Einspruch-Nr. Nr. 13131
Urteilsspruch-Nr.B542/91
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 13131
Urteilsspruch-Nr.B542/91
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Eines der tragenden Begründungselemente des angefochtenen Bescheides ist die Annahme, daß §10 Abs1 Wirtschaftstreuhänder-BerufsO hinsichtlich der Zulassung zur Fachprüfung für (bloße) Steuerberater die Anrechnung einer Tätigkeit als Revisor in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband auf die Tätigkeit als Berufsanwärter in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei absolut ausschließe.
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Auszug
Erkenntnis Nr. B542/91 im Verfassungsgerichtshof, im 25 Juni 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.06.1992GeschäftszahlB542/91Sammlungsnummer13131LeitsatzEines der tragenden Begründungselemente des angefochtenen Bescheides ist die Annahme, daß §10 Abs1 Wirtschaftstreuhänder-BerufsO hinsichtlich der Zulassung zur Fachprüfung für (bloße) Steue...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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