Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1347/90, im 09 Juni 1992
Einspruch-Nr. Nr. 13046
Urteilsspruch-Nr.B1347/90
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 13046
Urteilsspruch-Nr.B1347/90
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die im Zuge einer fremdenpolizeilichen Kontrolle vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten mangels Vorliegen eines Aktes unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleistung
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Auszug
Beschluss Nr. B1347/90 im Verfassungsgerichtshof, im 09 Juni 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum09.06.1992GeschäftszahlB1347/90Sammlungsnummer13046LeitsatzZurückweisung einer Beschwer...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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