Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B738/91, im 24 Februar 1992

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 12966
Urteilsspruch-Nr.B738/91
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Einstellung des Verfahrens wegen Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof; kein Kostenzuspruch.

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Auszug


Beschluss Nr. B738/91 im Verfassungsgerichtshof, im 24 Februar 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02...

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