Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B738/91, im 24 Februar 1992
Einspruch-Nr. Nr. 12966
Urteilsspruch-Nr.B738/91
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 12966
Urteilsspruch-Nr.B738/91
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Einstellung des Verfahrens wegen Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof; kein Kostenzuspruch.
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Auszug
Beschluss Nr. B738/91 im Verfassungsgerichtshof, im 24 Februar 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum24.02...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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