Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B28/92, im 24 Februar 1992

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 12973
Urteilsspruch-Nr.B28/92
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung einer Eingabe betreffend Anordnungen von bzw Säumnis durch Strafvollzugsbedienstete sowie die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug; Nichtausschöpfung des durch §120 und §121 StVG eingeräumten Instanzenzuges (Beschwerdemöglichkeit); Nichtzuständigkeit des VfGH zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen und Säumigkeit von Behörden

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Auszug


Beschluss Nr. B28/92 im Verfassungsgerichtshof, im 24 Februar 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1992

Geschäftszahl

B28/92

Sammlungsnummer

12973

Leitsatz

Zurückweisung einer Eingabe betreffend Anordnungen von bzw Säumnis durch Strafvollzug...

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