Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. V201/90, im 01 März 1991
Einspruch-Nr. Nr. 12650
Urteilsspruch-Nr.V201/90
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 12650
Urteilsspruch-Nr.V201/90
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Präjudizialität eines Teils eines Flächenwidmungsplanes infolge planlicher Abgrenzbarkeit; hinreichende Determinierung der Widmungsart "Grünland - Grünzug"
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Auszug
Erkenntnis Nr. V201/90 im Verfassungsgerichtshof, im 01 März 1991
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.03.1991GeschäftszahlV201/90Sammlungsnummer12650LeitsatzPräjudizialität eines Teils eines Flächenwidmungsplanes infolge planlicher Abgrenzbarkeit; hinreichende Determinierung der Widmungsart "Grünland - Grünzug"SpruchDem Antrag wird, soweit er das als "Grünland - Grünzug" gewidmete Gebiet betrifft, auf welchem sich die Liegenschaft Wienerstraße 456 befindet, nicht Folge gegeben.Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.Kosten werden nicht zugesprochen.BegründungEntsche...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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