Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. V201/90, im 01 März 1991

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 12650
Urteilsspruch-Nr.V201/90
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Präjudizialität eines Teils eines Flächenwidmungsplanes infolge planlicher Abgrenzbarkeit; hinreichende Determinierung der Widmungsart "Grünland - Grünzug"

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Auszug


Erkenntnis Nr. V201/90 im Verfassungsgerichtshof, im 01 März 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1991

Geschäftszahl

V201/90

Sammlungsnummer

12650

Leitsatz

Präjudizialität eines Teils eines Flächenwidmungsplanes infolge planlicher Abgrenzbarkeit; hinreichende Determinierung der Widmungsart "Grünland - Grünzug"

Spruch

Dem Antrag wird, soweit er das als "Grünland - Grünzug" gewidmete Gebiet betrifft, auf welchem sich die Liegenschaft Wienerstraße 456 befindet, nicht Folge gegeben.

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Entsche...

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