Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B628/90, im 25 Februar 1991

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 12607
Urteilsspruch-Nr.B628/90
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer Vorstellung an den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien; kein begründeter Vorstellungsantrag erforderlich

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Auszug


Erkenntnis Nr. B628/90 im Verfassungsgerichtshof, im 25 Februar 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1991

Geschäftszahl

B628/90

Sammlungsnummer

12607

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer Vorstellung an den Ausschuß der Rechtsanwaltskamme...

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